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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.    Vertragsinhalt 
POSERN CONNECT erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von POSERN CONNECT als vereinbart. Gegenbestätigungen unter Zugrundelegung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. 


2.    Vertragsbestimmungen
POSERN CONNECT ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt als solches den für Dienstleistungsbetriebe geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. POSERN CONNECT wickelt die ihm übertragenen Aufgaben auf dienstvertraglicher Basis ab. 
POSERN CONNECT berechnet die für den Auftraggeber ausgeführten Dienstleistungen. Eine Übersicht über die erbrachten Leistungen kann auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen anhand einer Leistungsaufzeichnung erbracht werden. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. 
Als Nachweis für geführte Telefonate im Auftragsdienst dienen die Gesprächsdatenerfassung von POSERN CONNECT in Verbindung mit dem Protokoll der Rufumleitung des Auftraggebers. Eine weitere Nachweispflicht besteht nicht. Bestellte, nicht genutzte oder nicht rechtzeitig stornierte Leistungen werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. 


POSERN CONNECT behält sich Preisanpassungen vor. Die Preisanpassungen werden drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich widersprochen wird. 


POSERN CONNECT tritt, falls vereinbart, als Erfüllungshilfe und im Namen des Auftraggebers auf, gibt Informationen unter seinem Namen weiter und nimmt im Namen des Auftraggebers Informationen und Termine entgegen. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von POSERN CONNECT weitergegebenen Informationen und Auskünfte verantwortlich. 


3.    Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen POSERN CONNECT als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 
Für Verzögerungen, Fehlleitung und technische Komplikationen beim Routing und Einstellen von Servicenummern haftet POSERN CONNECT nur, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 
POSERN CONNECT haftet nicht für Fehlleistungen, Übertragungsfehler, Missverständnisse und sonstige aus dem üblichen Geschäftsverkehr entstehende Falschmeldungen. 


4.    Telefonservice
POSERN CONNECT übernimmt für den Auftraggeber unter der/den zur Verfügung gestellten Rufnummer/n die Telefongespräche unter dem vom Auftraggeber gewünschten Namen. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer/n in der Telefonanlage sowie die monatlichen Grund- und Sprechgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
In der Grundgebühr ist die Bereitschaft zur Entgegennahme von Aufträgen, Anfragen und Informationen u.ä. enthalten. Die tatsächlich geführten Gespräche werden in Takteinheiten gesondert berechnet. 
Anfallende Telefongebühren bei Gesprächen für den Auftraggeber, Gebühren für die Weiterleitung und Telefax sowie E-Mail Gebühren werden dem Auftraggeber zusätzlich monatlich in Rechnung gestellt. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen POSERN CONNECT Preisliste. 
Der Auftraggeber erhält seine Nachrichten auf dem für POSERN CONNECT üblichen Weg übermittelt. Sämtliche Komponenten der Telekommunikation hält der Dienstleister vor. Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle und Fehlfunktionen im Rahmen technischer Störungen und anderer unvorhersehbarer Umstände. 


5.    Rücktrittsvereinbarung 
Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing-Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200 € und Projektleiter/-assistent 375 € täglich . 


6.    Kündigung 
Servicerufnummern haben dabei eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Quartal gekündigt werden. Serviceverträge beinhalten eine individuelle Laufzeit und vereinbarte Kündigungsfristen. POSERN CONNECT hat das Recht, den Servicevertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  • ein Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen vorliegt, ein geschäftsschädigendes Verhalten vom Kunden bekannt wird, die von POSERN CONNECT geforderte Dienstleistung gegen die guten Sitten verstößt.

  • der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen, der Konkurs über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist und dies bekannt ist. 

  • die Telefon oder Servicenummer nicht im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze Verwendung findet oder missbräuchlich eingesetzt wird. 

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Bei einer fristlosen Kündigung wird als Schadensersatz die monatliche Grundgebühr in einer Summe für die Restlaufzeit des Vertrages fällig. Weitere Schadensersatzforderungen die in Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung stehen, behält sich POSERN CONNECT vor. 
Der Auftraggeber ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, sich jeglichen Gebrauches der zugeteilten POSERN CONNECT Telefonnummer zu enthalten und die Rufumleitung unverzüglich zu entfernen. Wird dies nicht erfüllt, wird die vertragliche Regelung zur Abrechnung nebst der Grundgebühr fällig. 


7.    Zahlungen und Zahlungstermine
Die monatliche Gebühr ist im voraus fällig und wird im Lastschriftverfahren von der im Vertrag genannten Bankverbindung eingezogen. Die monatlichen Leistungsgebühren sind zum Monatsende fällig. Über die Höhe erhält der Kunde jeweils eine separate Rechnung. Der Betrag wird im Lastschriftverfahren von der im Vertrag genannten Bankverbindung eingezogen. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Etwaige Mahnungen werden mit jeweils 10 Euro in Rechnung gestellt. Bei einem Zahlungsverzug bleibt es POSERN CONNECT freigestellt, die Dienstleistung an den Kunden vorübergehend einzustellen. Zur Wiederaufnahme der Dienstleistung wird eine Kautionszahlung mindestens in Höhe des Zahlungsverzuges vereinbart.


8.    Nutzung von zugeteilten Telefon- und Servicenummern 
Für Rufumleitungen zugeteilte Telefonnummern dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von POSERN CONNECT nicht veröffentlicht und verbreitet werden. Sie können ferner nicht übertragen werden. Die dem Auftraggeber zum vorübergehenden, befristeten oder unbefristeten Gebrauch überlassene Servicenummer 0800 oder 0180-1 bis 0180-5 wird nach Vorgaben von POSERN CONNECT über einen externen Serviceprovider geroutet. Nach Maßgabe der Regulierungsbehörde ist der Umgang mit Servicenummern gesetzlich geregelt. Die Bestätigung zur Verwendung der Servicenummer erfolgt nach Annahme des Serviceleistungsvertrages durch PosernConnect durch Übermittlung der gesonderten Routingbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicenummer vor Verbreitung und Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Änderungen des Routings oder der Verwendung von Servicenummern sind für den Auftraggeber kostenpflichtig. Der Auftraggeber erkennt die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen der Regulierungsbehörde an. 


9.    Konkurrenzverbot 
Die Mitarbeiterinnen im Telefonservice dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Angestellte oder freie Mitarbeiterinnen beschäftigt oder direkt beauftragt werden. POSERN CONNECT ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro zu berechnen. 


10.    Datenschutz Klausel/Geheimhaltung
POSERN CONNECT verpflichtet sich, keine Kundendaten an Dritte weiter zu leiten. Der Auftraggeber berechtigt POSERN CONNECT zur Erfassung und Speicherung von Personendaten. Die Pflichten für die vertrauliche Behandlung besteht über die Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine separate Vertraulichkeitserklärung. 


11.    Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt. 


12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Sitz von POSERN CONNECT GmbH. 
Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand Buxtehude als vereinbart. 


POSERN CONNECT GmbH

Zur Reege 5

​27404 Zeven


Amtsgericht Tostedt, HRB 121506    

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